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Das Nachweisgesetz (NachwG) als solches existiert bereits seit 1995 und verpflichtet den Arbeitgeber im Kern schon seitdem, die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Hierdurch soll mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen werden.[1] In Umsetzung der sog. "Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU" (RL [EU] 2019/1152) ist zum 1.8.2022 eine umfassende Änderung des NachwG in Kraft getreten. Hierdurch wurde nicht nur der Katalog der Nachweispflichten erweitert, zudem wurden die Fristen, innerhalb derer der schriftliche Nachweis zu erbringen ist, z.T. erheblich verkürzt. Darüber hinaus ist ein Verstoß gegen die Nachweispflicht nunmehr bußgeldbewehrt. Aufgrund dieser Änderungen haben Arbeitgeber die Pflichten aus dem NachwG n.F. nunmehr verstärkt in den Blick zu nehmen und müssen insbesondere auch entscheiden, wie sie in formaler Hinsicht hiermit umgehen wollen.

[1] BT-Drucks 13/668, 2.

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