Rz. 463

 

Beispiel: Drehtürklausel

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitgeber A zum 30.11.2010 wurde mit Wirkung zum 1.12.2010 ein Leiharbeitsverhältnis mit dem verbundenen Unternehmen B begründet und der Leiharbeitnehmer seither an den Arbeitgeber A zurückverliehen. Der Leiharbeitsvertrag nimmt einen wirksamen Zeitarbeits-Tarifvertrag in Bezug.

Weiterhin findet die nunmehr in § 8 Abs. 3 AÜG verankerte Drehtürklausel keine Anwendung, und der Leiharbeitnehmer kann auf dieser Grundlage folglich weiterhin kein Equal Pay beanspruchen. Die Höchstüberlassungsdauer findet Anwendung. Nach § 19 Abs. 2 AÜG werden Überlassungszeiten vor dem 1.4.17 allerdings nicht berücksichtigt.

 

Rz. 464

 

Beispiel: Höchstüberlassungsdauer

Der Leiharbeitnehmer wird seit 1.2.2016 an den Entleiher A verliehen. Der Leiharbeitsvertrag nimmt einen wirksamen Zeitarbeits-Tarifvertrag in Bezug.

Auf Grundlage der Übergangsregelung des § 19 Abs. 2 AÜG bleiben die Überlassungszeiten vom 1.2.2016 bis einschließlich 31.3.2017 für die Berechnung der Höchstüberlassungsdauer unberücksichtigt, und zwar selbst dann, wenn ein Tarifvertrag eine über 18 Monate hinausgehende Höchstüberlassungsdauer vorsieht.

 

Rz. 465

 

Beispiel: Equal Pay

Der Leiharbeitnehmer wurde auf Grundlage eines wirksamen Zeitarbeits-Tarifvertrags seit dem 1.3.2016 an den Entleiher A überlassen. Der Leiharbeitsvertrag nimmt einen wirksamen Zeitarbeits-Tarifvertrag in Bezug, der eine Abweichung hinsichtlich des Arbeitsentgelts vom Gleichstellungsgrundsatz für die ersten neun Monate der Überlassung vorsieht.

Auf Grundlage der Übergangsregelung des § 19 Abs. 2 AÜG bleiben die Überlassungszeiten vom 1.3.2016 bis einschließlich 31.3.2017 für die Berechnung der Überlassungszeiten im Zusammenhang mit Equal Pay unberücksichtigt (zur Problematik längerer Abweichungen und eines diesbezüglichen Lösungsansatzes vgl. Rdn 459, 462).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge