Rz. 21
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft sorgt bei einem Scheitern der Ehe regelmäßig für einen angemessenen Wertausgleich zwischen den Ehegatten. Zuwendungen (also Schenkungen oder ehebedingte Zuwendungen), die die Ehegatten während der Ehezeit einander gemacht haben, werden nicht in das Anfangsvermögen gem. § 1374 Abs. 2 BGB gestellt.[11]
Zudem wird in § 1380 BGB ausdrücklich eine Anrechnungsbestimmung zwischen Zuwendungen und Zugewinnausgleichsansprüchen getroffen. Danach werden im Zweifel solche Zuwendungen, die den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigen, auf die Ausgleichsforderungen desjenigen Ehegatten, der die Zuwendung erhalten hat, angerechnet.[12]
Rz. 22
Rechenbeispiel
Beide Ehegatten haben kein Anfangsvermögen. Während der Ehe überträgt der Ehemann der Ehefrau ein Sparbuch mit einem Guthaben von 30.000 EUR. Das Sparbuch wurde inzwischen aufgelöst. Das Endvermögen der Ehefrau beträgt 20.000 EUR; das des Ehemanns 150.000 EUR.
Nach § 1380 BGB sind drei Rechenschritte vorzunehmen:
1. Schritt: Berechnung des Zugewinns
Anfangsvermögen F | 0 EUR |
Endvermögen F | 20.000 EUR |
Zugewinn F | 20.000 EUR |
Anfangsvermögen M | 0 EUR |
Endvermögen M | 150.000 EUR |
Zugewinn M | 150.000 EUR |
Zugewinnausgleichsanspruch der F ohne § 1380 BGB | |
150.000 EUR – 20.000 EUR = 130.000 EUR : 2 = | 65.000 EUR |
2. Schritt: Hinzurechnung
Zugewinn F | 20.000 EUR |
Endvermögen M | 150.000 EUR |
Zzgl. Zuwendung | 30.000 EUR |
Zugewinn M | 180.000 EUR |
3. Schritt: Anrechnung
Zugewinn F ermäßigt um Zuwendung jedoch nicht unter 0 (20.000 EUR – 30.000 EUR) = | 0 EUR |
Zugewinnausgleich: M (180.000 EUR – 0 EUR) : 2 = | 90.000 EUR |
abzüglich Zuwendung M an F 30.000 EUR = | 60.000 EUR |
Rz. 23
Sofern somit der Ehegatte, der eine Zuwendung an den anderen Ehegatten während der Ehezeit vollzogen hat, zugewinnausgleichspflichtig ist, erfolgt auch über § 1380 BGB ein Ausgleich der Zuwendung im Rahmen der Anrechnung und zwar unabhängig davon, ob der zugewendete Vermögensgegenstand noch im Endvermögen des anderen Ehegatten vorhanden ist.
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