Rz. 74

Auch der mit medizinischen Kenntnissen ausgestattete Rechtsanwalt wird im Regelfall nicht ohne medizinische Stellungnahme auskommen. Ein Privatgutachten muss eingeholt werden. Auch der rechtsschutzversicherte Patient muss die Kosten eines derartigen Privatgutachtens selber tragen.[223]

[223] Zur Bedeutung von Privatgutachten: BGH v. 11.11.2014 – VI ZR 76/13, ZMGR 1/2015, 19–22.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge