Rz. 105

Bei der Praxisgemeinschaft schließt jeder einzelne Arzt mit dem Patienten einen Vertrag, so dass auch nur dieser Arzt dann aus dem Vertrag haftet. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass eventuell die Grundsätze der Rechtsscheinhaftung eingreifen, da nach außen nicht immer erkenntlich ist, dass es sich lediglich um eine Praxisgemeinschaft handelt.

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