1. Typischer Sachverhalt

 

Rz. 121

 

Die Projekt X GmbH & Co. KG beauftragte am 17.1.2015 den Architekten Y mit der Planung und Bauüberwachung (Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8) für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung in München-Pasing. Der Vertrag enthält zur Dauer der Gewährleistung u.a. folgende Klausel: "Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre nach Bezugsfertigkeit". Der Vertrag wurde dabei vom Architekten vorformuliert und wurde nur durch Ergänzungen vorgesehener Leerfelder bzw. Ankreuzen ausgefüllt. Der Bau wird in der Zeit zwischen 1.6.2016 und 31.3.2017 errichtet. Im April 2017 zieht ein Mieter in die Einliegerwohnung ein, der jedoch aus privaten Gründen bereits ein Jahr später, im April 2018 wieder auszieht. Zum Zeitpunkt des Einzugs des Mieters ist zwar der provisorische Zugang zu der Einliegerwohnung durch den Keller möglich, die geplante Außentreppe wird jedoch erst im Verlauf des November 2017 fertiggestellt. Mit notarieller Urkunde vom 10.5.2018 veräußert die Projekt X GmbH & Co. KG das fragliche Grundstück an die Eheleute Z. Im Kaufvertrag trat die Projekt X GmbH & Co. KG an die Eheleute sämtliche ihr eventuell noch zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen den Bau planende und den Bau ausführende Firmen bzw. Personen ab. Im Mai 2022 zeigen sich unterhalb des Balkons Feuchtigkeitsflecken und Streifen. Ein von den Eheleuten Z eingeholtes Privatgutachten vom 30.6.2022 führt die Feuchtigkeitsmängel auf Planungs- und Ausführungsfehler zurück und beziffert Mängelbeseitigungskosten i.H.v. insgesamt 15.000 EUR. Mit Schreiben vom 25.8.2022 forderten die Eheleute Z den Architekten Y unter vergeblicher Fristsetzung zum 20.9.2022 zur Zahlung von 15.000 EUR auf. Nachdem die Frist verstreicht, wird am 25.9.2022 Klage eingereicht.

2. Muster: Klage auf Schadensersatz

 

Rz. 122

Muster 5.3: Klage auf Schadensersatz

 

Muster 5.3: Klage auf Schadensersatz

Landgericht _________________________

Klage

In Sachen

1. Herr _________________________,

2. Frau _________________________,

beide wohnhaft in _________________________

– Kläger –

gegen

Architekt _________________________

– Beklagter –

wegen: Schadensersatz

Streitwert: _________________________ EUR

Gerichtskosten in Höhe von _________________________ EUR in Anlage

zeige ich an, dass ich die Kläger vertrete.

Namens und in Vollmacht der Kläger erhebe ich

Klage

gegen den Beklagten; im Termin zur mündlichen Verhandlung werde ich beantragen:

 
  I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger _________________________ EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen (1) über dem Basiszinssatz hieraus seit _________________________ zu bezahlen.
  II. Festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Klägern sämtliche über den in Nr. I. bezifferten Klageantrag hinaus entstehenden Schaden, der ihnen durch die Beseitigung der Feuchtigkeitsmängel im Anwesen _________________________ (Adresse) entsteht, zu ersetzen.
  III. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  IV. Das Urteil ist – ggf. gegen Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar.

Für den Fall der Säumnis des Beklagten wird bereits jetzt Versäumnisurteil gem. § 331 Abs. 1, Abs. 3 ZPO beantragt.

Begründung:

Die Kläger machen mit der Klage Schadensersatz gegen den Beklagten wegen Planungs- und Bauaufsichtsmängeln am Bauvorhaben _________________________ (Adresse) geltend.

I. Sachverhalt

Die Kläger sind Eigentümer des Anwesens _________________________ (Adresse), welches sie mit notarieller Urkunde vom _________________________ (Urkunden-Nr.) des Notars _________________________ erworben haben. In der notariellen Urkunde ist unter § _________________________ u.a. eine Abtretung der vormaligen Grundstückseigentümerin enthalten, womit diese den Käufern und jetzigen Klägern sämtliche ihr ggf. zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen am Bauvorhaben _________________________ (Adresse) beteiligte bauplanende bzw. bauausführende Personen bzw. Firmen abtrat.

 
  Beweis: Notarielle Urkunde vom _________________________, Anlage K 1

Die vormalige Grundstückseigentümerin hatte mit Architektenvertrag vom _________________________ den Beklagten mit Planungs- und Bauüberwachungsleistungen am streitgegenständlichen Bauvorhaben beauftragt.

 
  Beweis: Architektenvertrag vom _________________________, Anlage K 2

Im _________________________ bemerkten die Eheleute _________________________ Feuchtigkeitsflecke und Feuchtigkeitsstreifen unterhalb des Balkons. Nachdem die Mangelsymptome nicht verschwanden, beauftragten die Kläger das Sachverständigenbüro _________________________ mit der Erforschung der Mangelursache. Laut Sachverständigengutachten vom _________________________ ist die Ursache für die auftretende Feuchtigkeit eine mangelhafte Planung und Ausführung der Abdichtung des Balkons sowie des Balkonanschlusses. Der Sachverständige beziffert den Minderwert des Werkes wegen des Mangels mit insgesamt _________________________ EUR.

 
  Beweis: Sachverständigengutachten vom _________________________, Anlage K 3

Mit Schreiben vom _________________________ haben die Kläger dem Beklagten das Sachverständi...

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