Rz. 123

Zu (1) Der Zinssatz des § 288 Abs. 2 BGB, der an sich bei einer Forderung, die sich nicht gegen einen Verbraucher richtet, denkbar ist, gilt nur für "Entgeltforderungen", mithin nicht für Schadensersatzforderungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge