Rz. 2

Bei der Kollision zwischen der Pflicht zum persönlichen Erscheinen im Hauptverhandlungstermin mit anderen - insbesondere beruflichen - Pflichten ist unter Berücksichtigung der Grundsätze einer sachgerechten Güterabwägung im Einzelfall zu prüfen, welcher Verpflichtung der Vorrang zu gewähren ist. Das BayObLG (DAR 2001, 132; DAR 2003, 567) hat z.B. im Fall einer Probeverpflichtung für eine Konzerttournee eines Konzertmusikers der beruflichen Verpflichtung Vorrang eingeräumt. Ähnlich sehen dies auch das OLG Celle (zfs 1998, 115) und das OLG Hamm (zfs 2004, 383), wenn es auch eine detaillierte Begründung für eine nicht anderweitig auszuräumende Verhinderung verlangt (OLG Hamm NZV 2006, 165), während das OLG Köln (DAR 2002, 180) die Pflicht zum Erscheinen vor Gericht beruflichen Interessen des Betroffenen grundsätzlich vorgehen lassen will.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge