Rz. 11
Gegen den eine Person belastenden Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Widerspruch erhoben werden. Dieser führt dazu, dass verwaltungsintern nochmals die in dem Verwaltungsakt zum Ausdruck kommende Rechtsauffassung überprüft wird. Wie dies geschieht, ist landesrechtlich geregelt. Auf den Widerspruch ergeht ein Widerspruchsbescheid, der seinerseits wiederum ein Verwaltungsakt ist.
Rz. 12
Muster 1: Widerspruchsschrift
Muster: Widerspruchsschrift
Gegen die mit Bescheid vom 10.5.2019 ergangene Ablehnung des Bauantrages meines Mandanten lege ich hiermit
Widerspruch
ein.
Sachvortrag bleibt vorbehalten. Ich bitte, mir die Bauakten zur Einsichtnahme in mein Büro zu überlassen. Ordnungsgemäße Rückübersendung wird anwaltlich versichert.
Unterschrift
Zum im obigen Antrag enthaltenen Akteneinsichtsgesuch ist anzumerken, dass ein Anspruch auf Akteneinsicht im eigenen Büro normalerweise während des Verwaltungsverfahrens, d.h. vor Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Klage, nicht besteht.
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