Rz. 42
▪ | Ermittlung des Vertragszwecks |
▪ | Prüfung des Schriftformerfordernisses, z.B. bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten |
▪ | ggf. Abweichungen von den "Zweifelsregelungen", siehe § 37 UrhG |
▪ | Vorwegnahme von Zustimmungserfordernissen, z.B. nach den §§ 34, 35 |
▪ | Vereinbarung einer angemessenen Vergütung |
▪ | bei Standardverträgen: AGB-Prüfung |
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