Rz. 42

Ermittlung des Vertragszwecks
Prüfung des Schriftformerfordernisses, z.B. bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten
ggf. Abweichungen von den "Zweifelsregelungen", siehe § 37 UrhG
Vorwegnahme von Zustimmungserfordernissen, z.B. nach den §§ 34, 35
Vereinbarung einer angemessenen Vergütung
bei Standardverträgen: AGB-Prüfung

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