Rz. 72

1. Fragen

1. Wo ist das materielle Strafrecht geregelt?
2. In wie viele Teile gliedert sich das StGB?
3. Welche Verfahrensstadien kennt die StPO?
4. Wer vollstreckt die gerichtlichen Strafen?
5. Was ist ein Strafbefehl?
6. Was versteht man unter einem Privatklageverfahren?
7. Muss sich ein Angeklagter zum Anklagevorwurf einlassen?
8. Kann es gegen ihn verwendet werden, wenn er nichts sagt?
9. Muss jeder Angeklagte einen Verteidiger haben?
10. Welche Befugnisse hat der Strafverteidiger in der Hauptverhandlung?
11. Welche Strafgerichte kennt unser Rechtssystem?
12. Welche Rechtsmittel/Rechtsbehelfe kennt die StPO?
13. Ab welchem Alter kann man sich strafbar machen?
14. Gelten bei Straftaten von "Jugendlichen" irgendwelche Besonderheiten?
15. Gibt es ein Sanktionssystem unterhalb des eigentlichen Strafrechts?

2. Antworten

1. Die Regelungen des materiellen Strafrechts finden sich überwiegend im StGB.
2. In zwei Teile, den Allgemeinen und den Besonderen Teil.
3. Das Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), das Zwischenverfahren, das Hauptverfahren und das Vollstreckungsverfahren.
4. Die Staatsanwaltschaft (§ 451 StPO).
5. Ein gerichtliches "Urteil" in einem schriftlichen Verfahren ohne Hauptverhandlung (§ 407 StPO).
6. Sofern die Staatsanwaltschaft das "öffentliche" Interesse an der Strafverfolgung verneinen sollte und nicht Anklage erhebt, kann dies bei bestimmten Delikten der von einer Straftat Betroffene. Das Verfahren nennt man Privatklageverfahren (§ 374 StPO).
7. Nein.
8. Nein.
9. Nein, nur bei Fällen der sog. "notwendigen" Verteidigung gem. § 140 StPO.
10. Er darf den Zeugen, den Sachverständigen und dem Angeklagten Fragen stellen, hat das Recht, Beweisanträge zu stellen und zu "plädieren".
11. Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie den Bundesgerichtshof.
12. Berufung (§§ 312 ff. StPO), Revision (§§ 333 ff. StPO) und Beschwerde (§§ 304 ff. StPO).
13. Ab dem 14. Lebensjahr (§ 19 StGB).
14. Es gelten bei Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, aber auch bei sog. "Heranwachsenden" verfahrensrechtliche Besonderheiten, die im JGG geregelt sind, insbesondere gibt es ein gegenüber dem normalen Strafprozess milderes, abgestuftes System von Sanktionen.
15. Ja, aufgrund des OWiG werden unerlaubte, aber nicht strafbewehrte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.

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