Rz. 18
Ein Entwicklungsvertrag sollte mindestens enthalten:
▪ | Vertragsgegenstand |
▪ | Entwicklungsphasen des Produkts |
▪ | Freigabe der Prototypen |
▪ | Gewerbliche Schutzrechte |
▪ | Kündigung der Partner |
▪ | allgemeine Haftungsregeln |
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