Rz. 7

Im Rahmen der Überwachung von Parkverboten sind Reifenmarkierungen am geparkten Kfz durch Kreide zulässig.[10]

[10] VG Freiburg, DAR 1997, 503 = NZV 1998, 47; vgl. auch OVG NRW zfs 2001, 284, 286.

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