Rz. 10
Bei den Abschleppfällen wird danach im Wege der Ersatzvornahme – unter Umständen im Rahmen des "sofortigen Vollzugs" – vollstreckt:
▪ | aufgrund der Missachtung einer – ein Gebot oder Verbot beinhaltenden – Verkehrsregelung oder |
▪ | aufgrund einer durch das abgestellte Kfz verursachten Gefahr i.S.d. Polizei- und Ordnungsrechts. Grundlage ist dann die Sicherstellung i.S.d. Polizei- und Ordnungsrechts bzw. die polizeiliche Generalklausel. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen