Rz. 373

Die Regelung ist in großem Maß unvollständig und wirft eine Fülle von Fragen auf. Das Gesetz sieht sowohl beim Restmandat als auch beim Übergangsmandat drei Alternativen vor:

 
Restmandat: "Untergang des Betriebes" durch
 
Stilllegung
 
Spaltung
 
Zusammenlegung
Übergangsmandat:
Spaltung des Betriebes
 
Spaltung des Betriebes mit Eingliederung des abgespaltenen Teiles in einen Betrieb mit Betriebsrat
 
Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen

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