Rz. 5

Um zu verdeutlichen, dass es dem Mandanten zunächst ausschließlich um die außergerichtliche Interessenwahrnehmung geht, empfiehlt sich die getrennte, zeitlich nacheinander folgende Unterzeichnung einer außergerichtlichen und einer gerichtlichen Vollmacht. Die außergerichtliche Vollmacht sollte, sofern möglich, noch vor Ausspruch der Kündigung oder unmittelbar nach Zugang der Kündigung unterzeichnet werden. Es sollten in die Vollmacht alle streitigen Punkte aufgenommen werden. Dazu ist ein ausführliches Erstberatungsgespräch notwendig, dass alle relevanten Interessen des Mandanten berücksichtigt.

1. Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung

 

Rz. 6

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Muster 43.1: Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung eines/einer Arbeitnehmers/in

Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung

In der Angelegenheit

_________________________./._________________________

wg. Kündigung (und/oder: Entzug von Tätigkeiten, Freistellung, Bonus, Aktienoptionen, Pkw, Entzug von Berechtigungen z.B. eines IT-Systems, Zwischenzeugnis, etc.)

wird hiermit

den Rechtsanwälten _________________________

von _________________________ (Name) Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung der Interessen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bei der _________________________ erteilt. Die Rechtsanwälte werden insbesondere bevollmächtigt, eine umfassende außergerichtliche Einigung zu versuchen und außergerichtlich alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem gekündigten Arbeitsverhältnis geltend zu machen. In diesem Zusammenhang sind sie berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, insbesondere Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge nach Freigabe durch den Mandanten abzuschließen und daraus resultierende Zahlungen auf ihrem Anderkonto zu vereinnahmen. Ferner werden sie zur außergerichtlichen Vertretung der Interessen gegenüber der Rechtsschutzversicherung bevollmächtigt.

Die Vollmacht ermächtigt insbesondere

1. zur Entgegennahme von Informationen;
2. zum Einreichen, Fertigen und Unterzeichnen von Schreiben an den Arbeitgeber;
3. zu außergerichtlichen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite;
4. zur Mitwirkung bei der Gestaltung eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages;
5. zum Abschluss eines Vergleiches oder einer sonstigen Einigung zur Vermeidung eines Rechtsstreits bzw. eines gerichtlichen Termins;
6. zur Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen – auch einseitigen – Willenserklärungen (z.B. Kündigungen, Zurückweisungen und Beanstandungen von Kündigungen gemäß §§ 174, 180 BGB, Anfechtungen) im Zusammenhang mit der oben unter "wegen..." genannten Angelegenheit;
7. zur Entgegennahme von Zahlungen;
8. zur Akteneinsicht.
 
_________________________ _________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift)

2. Vollmacht für die gerichtliche Vertretung

 

Rz. 7

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Muster 43.2: Vollmacht für die gerichtliche Vertretung eines/einer Arbeitnehmers/in

Vollmacht für die gerichtliche Vertretung

Den Rechtsanwälten _________________________

wird hiermit in Sachen _________________________/_________________________

wegen _________________________ (z.B. wegen betriebsbedingter Kündigung, Annahmeverzug, Bonus, Zwischenzeugnis, Freistellung, Abmahnung, etc.)

Vollmacht zur gerichtlichen Vertretung der Interessen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bei der _________________________ erteilt.

Die Vollmacht ermächtigt insbesondere

1. zur Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
2. zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften;
3. zur Vertretung in sonstigen Verfahren;
4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen – auch einseitigen – Willenserklärungen (z.B. Kündigungen, Zurückweisungen und Beanstandungen gemäß §§ 174, 180 BGB von Kündigungen, Anfechtungen) in Zusammenhang mit der oben unter "wegen _________________________" genannten Angelegenheit.

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z.B. einstweilige Verfügung, Zwangsvollstreckungs- sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit durch gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungen und durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld vom Gegner, Abfindungen und sonstige Zahlungen entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

 
_________________________ _________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift)

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