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Auch bei Einhaltung der vorbeschriebenen Vorgehensweise wird der Versicherungsschutz insbesondere für den allgemeinen Feststellungsantrag sowie den Weiterbeschäftigungsantrag zunächst häufig pauschal abgelehnt. Nach einem zweiten Anschreiben, in dem die Bedeutung der außergerichtlich geführten Korrespondenz für die gestellten Anträge noch einmal deutlich gemacht wird, lässt sich jedoch in vielen Fällen eine Einigung finden.

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