Rz. 1

1. Fragen

1. Wodurch unterscheidet sich das Zwangsvollstreckungsverfahren vom Erkenntnisverfahren?
2. Wie nennt man die Hauptbeteiligten des Zwangsvollstreckungsverfahrens?
3. Was versteht man unter Einzelzwangsvollstreckung und was ist das Gegenstück dazu?
4. Wo ist die Zwangsvollstreckung geregelt?
5. Welche Vollstreckungsorgane gibt es?
6. Welche Überlegungen haben Sie anzustellen, wenn ein Mandant einen Titel durch Ihre Kanzlei vollstrecken lassen will? Welche Informationen benötigen Sie?
7. Welche Rechtsbehelfe stehen den Beteiligten gegen Maßnahmen der verschiedenen Vollstreckungsorgane zu?
8. Was sind die drei klassischen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung?
9. Nennen Sie einige Vollstreckungstitel aus der ZPO.
10. Welche Bedeutung hat die Sicherheitsleistung bei vorläufig vollstreckbaren Urteilen?
11. Wie ist die jeweilige Sicherheit zu leisten?
12. Welche Bedeutung hat die Vollstreckungsklausel und wer erteilt sie?
13. Welchen Wortlaut hat eine Vollstreckungsklausel?
14. Wie erfolgt die Zustellung von Vollstreckungstiteln?
15. Welche Vergütung erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung?
16. Welche Vergütung erhält der Gerichtsvollzieher für seine Tätigkeit?
17. Welche Kosten fallen für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts an?
18. Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen?
19. Darf der Gerichtsvollzieher gegen den Willen des Schuldners dessen Wohnung betreten?
20. Sind ausnahmslos alle im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfändbar?
21. Wie und durch wen erfolgt die Verwertung der gepfändeten Sachen?
22. Prüft der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung, ob der Schuldner der Eigentümer der Sache(n) ist?
23. Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher tatsächlich einmal eine Sache pfändet, die nicht dem Schuldner gehört?
24. Ermittelt der Gerichtsvollzieher unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitgeber sowie etwaige sonstige Drittschuldner des Schuldners?
25. Gibt es eine Möglichkeit, bereits vor einer "echten" Forderungspfändung durch den Gerichtsvollzieher auf Forderungen des Schuldners "zuzugreifen"?
26. Was versteht man unter einer Vorpfändung?
27. Wie und durch wen erfolgt die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners?
28. Beantragt der Gläubiger im Regelfall nur einen Pfändungsbeschluss oder beantragt er zugleich noch mehr beim Vollstreckungsgericht?
29. Wie erfolgt die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses?
30. Unterliegen alle Forderungen des Schuldners der Pfändung, oder gibt es hier ähnlich wie bei beweglichen Sachen bestimmte unpfändbare Forderungen?
31. Welche Aufgabe hat das Verteilungsverfahren gem. §§ 872 ff. ZPO?
32. Welche Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung in eine Immobilie kennt die ZPO?
33. Wo sind die Einzelheiten der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung geregelt?
34. Welche Arten von "Geboten" müssen in der Zwangsversteigerung voneinander unterschieden werden?
35. Gibt es einen wirksamen Schutz des Schuldners davor, dass sein Grundstück in der Zwangsversteigerung weit unter Wert versteigert wird?
36. Welchen Vorteil hat die Zwangsverwaltung gegenüber der Zwangsversteigerung?
37. Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung von Herausgabeansprüchen?
38. Welche Arten der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen gibt es?
39. Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Abgabe von Willenserklärungen?
40. Was ist der Zweck des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft und wie ist der Gang des Verfahrens?
41. Wie oft kann ein Schuldner verpflichtet sein, die Vermögensauskunft abzugeben?
42. Welchen Antrag kann der Gläubiger stellen, wenn der Schuldner nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheint oder aber die Abgabe verweigert?
43. Welches Vollstreckungsorgan ist für die Abnahme der Vermögensauskunft funktionell zuständig?
44. Welche Gebühr erhält der Rechtsanwalt für einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft? Gibt es eine Besonderheit bezüglich des Gegenstandswertes?
45. Welches Formular füllt der Schuldner bei der Abgabe der Vermögensauskunft aus?
46. Wie nennt man das Verzeichnis, in dem alle Vermögensverzeichnisse hinterlegt werden und wo wird ein solches Verzeichnis geführt?
47. Wer erlässt den Haftbefehl, wenn der Schuldner die Abnahme der Vermögensauskunft verweigert?
 

Rz. 2

2. Antworten

1. Das Erkenntnisverfahren schafft den Titel. Die Zwangsvollstreckung dient der zwangsweisen Durchsetzung titulierter Ansprüche.
2. Gläubiger und Schuldner
3. Die Einzelzwangsvollstreckung erfolgt jeweils zugunsten nur eines Gläubigers. Die Gesamtvollstreckung erfolgt bei Insolvenz einer Person oder Firma.
4. Im 8. Buch der ZPO sowie im ZVG.
5. Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht, Prozessgericht der 1. Instanz, Grundbuchamt, Schifffahrtsregister, Luftfahrtregister.
6. Zunächst ist zu prüfen, ob der Titel rechtskräftig oder vorläufig vollstreckbar ist. Dann ist weiter zu prüfen, ob eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels vor...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge