Rz. 1
1. Fragen
1. | Wodurch unterscheidet sich das Zwangsvollstreckungsverfahren vom Erkenntnisverfahren? |
2. | Wie nennt man die Hauptbeteiligten des Zwangsvollstreckungsverfahrens? |
3. | Was versteht man unter Einzelzwangsvollstreckung und was ist das Gegenstück dazu? |
4. | Wo ist die Zwangsvollstreckung geregelt? |
5. | Welche Vollstreckungsorgane gibt es? |
6. | Welche Überlegungen haben Sie anzustellen, wenn ein Mandant einen Titel durch Ihre Kanzlei vollstrecken lassen will? Welche Informationen benötigen Sie? |
7. | Welche Rechtsbehelfe stehen den Beteiligten gegen Maßnahmen der verschiedenen Vollstreckungsorgane zu? |
8. | Was sind die drei klassischen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung? |
9. | Nennen Sie einige Vollstreckungstitel aus der ZPO. |
10. | Welche Bedeutung hat die Sicherheitsleistung bei vorläufig vollstreckbaren Urteilen? |
11. | Wie ist die jeweilige Sicherheit zu leisten? |
12. | Welche Bedeutung hat die Vollstreckungsklausel und wer erteilt sie? |
13. | Welchen Wortlaut hat eine Vollstreckungsklausel? |
14. | Wie erfolgt die Zustellung von Vollstreckungstiteln? |
15. | Welche Vergütung erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung? |
16. | Welche Vergütung erhält der Gerichtsvollzieher für seine Tätigkeit? |
17. | Welche Kosten fallen für die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts an? |
18. | Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen? |
19. | Darf der Gerichtsvollzieher gegen den Willen des Schuldners dessen Wohnung betreten? |
20. | Sind ausnahmslos alle im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen pfändbar? |
21. | Wie und durch wen erfolgt die Verwertung der gepfändeten Sachen? |
22. | Prüft der Gerichtsvollzieher bei der Pfändung, ob der Schuldner der Eigentümer der Sache(n) ist? |
23. | Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher tatsächlich einmal eine Sache pfändet, die nicht dem Schuldner gehört? |
24. | Ermittelt der Gerichtsvollzieher unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitgeber sowie etwaige sonstige Drittschuldner des Schuldners? |
25. | Gibt es eine Möglichkeit, bereits vor einer "echten" Forderungspfändung durch den Gerichtsvollzieher auf Forderungen des Schuldners "zuzugreifen"? |
26. | Was versteht man unter einer Vorpfändung? |
27. | Wie und durch wen erfolgt die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners? |
28. | Beantragt der Gläubiger im Regelfall nur einen Pfändungsbeschluss oder beantragt er zugleich noch mehr beim Vollstreckungsgericht? |
29. | Wie erfolgt die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses? |
30. | Unterliegen alle Forderungen des Schuldners der Pfändung, oder gibt es hier ähnlich wie bei beweglichen Sachen bestimmte unpfändbare Forderungen? |
31. | Welche Aufgabe hat das Verteilungsverfahren gem. §§ 872 ff. ZPO? |
32. | Welche Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung in eine Immobilie kennt die ZPO? |
33. | Wo sind die Einzelheiten der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung geregelt? |
34. | Welche Arten von "Geboten" müssen in der Zwangsversteigerung voneinander unterschieden werden? |
35. | Gibt es einen wirksamen Schutz des Schuldners davor, dass sein Grundstück in der Zwangsversteigerung weit unter Wert versteigert wird? |
36. | Welchen Vorteil hat die Zwangsverwaltung gegenüber der Zwangsversteigerung? |
37. | Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung von Herausgabeansprüchen? |
38. | Welche Arten der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung von Handlungen gibt es? |
39. | Wie erfolgt die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Abgabe von Willenserklärungen? |
40. | Was ist der Zweck des Verfahrens auf Abgabe der Vermögensauskunft und wie ist der Gang des Verfahrens? |
41. | Wie oft kann ein Schuldner verpflichtet sein, die Vermögensauskunft abzugeben? |
42. | Welchen Antrag kann der Gläubiger stellen, wenn der Schuldner nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheint oder aber die Abgabe verweigert? |
43. | Welches Vollstreckungsorgan ist für die Abnahme der Vermögensauskunft funktionell zuständig? |
44. | Welche Gebühr erhält der Rechtsanwalt für einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft? Gibt es eine Besonderheit bezüglich des Gegenstandswertes? |
45. | Welches Formular füllt der Schuldner bei der Abgabe der Vermögensauskunft aus? |
46. | Wie nennt man das Verzeichnis, in dem alle Vermögensverzeichnisse hinterlegt werden und wo wird ein solches Verzeichnis geführt? |
47. | Wer erlässt den Haftbefehl, wenn der Schuldner die Abnahme der Vermögensauskunft verweigert? |
Rz. 2
2. Antworten
1. | Das Erkenntnisverfahren schafft den Titel. Die Zwangsvollstreckung dient der zwangsweisen Durchsetzung titulierter Ansprüche. |
2. | Gläubiger und Schuldner |
3. | Die Einzelzwangsvollstreckung erfolgt jeweils zugunsten nur eines Gläubigers. Die Gesamtvollstreckung erfolgt bei Insolvenz einer Person oder Firma. |
4. | Im 8. Buch der ZPO sowie im ZVG. |
5. | Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht, Prozessgericht der 1. Instanz, Grundbuchamt, Schifffahrtsregister, Luftfahrtregister. |
6. | Zunächst ist zu prüfen, ob der Titel rechtskräftig oder vorläufig vollstreckbar ist. Dann ist weiter zu prüfen, ob eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels vor... |
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