Rz. 21
Ob der Mandant über den Arbeits-Rechtsschutz verfügt, hängt von der Ausgestaltung seines Rechtsschutzvertrags ab. Die ARB 2010 beschreiben in ihrem (besonderen) Teil 4 verschiedene Rechtsschutzformen. Diese Vertragsgestaltungen sind inhaltlich auf den unterschiedlichen Rechtsschutzbedarf der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten und enthalten deshalb nicht immer als Bestandteil (in der Bedingungssprache: "Leistungsart") den Arbeits-Rechtsschutz.
Rz. 22
Mit der Leistungsart "Arbeits-Rechtsschutz" nach den ARB 2010 sind folgende Rechtsschutzformen ausgestattet:
▪ | Für Arbeitnehmer:
|
||||||
▪ | Für Arbeitgeber:
|
||||||
▪ | Für Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer:
|
Bei den ARB 2012 ist die Leistungsart "Arbeits-Rechtsschutz" Teil des Bausteins "Berufs-Rechtsschutz". Dieser Baustein ist fakultativ in Kombinationen enthalten oder aber muss hinzu gewählt werden. Er gilt dann je nach gewählter Versicherungsform für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
Rz. 23
Praxishinweis
Für nicht mehr im Arbeitsleben stehende Senioren bieten einige Versicherer aufgrund von Sonderklauseln zu den Rechtsschutzformen einen modifizierten Arbeits-Rechtsschutz an, der lediglich die Gebiete der betrieblichen bzw. – was besonders Freiberufler betrifft – der beruflichen Altersversorgung jeder Art absichert, sowie – bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen – den Bereich des Beihilferechts. Rechtsschutzformen, die mit dieser Art von Arbeits-Rechtsschutz ausgestattet sind, werden in der Versicherungswirtschaft mitunter als "Senioren-Rechtsschutz" bezeichnet.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen