Rz. 362

Die Zuständigkeit ist in § 306 StPO geregelt.
In dem hier vorliegenden Beispiel ist die Beschwerde verbunden mit dem Antrag auf Aufhebung möglich, weil die Durchsuchung noch nicht abgeschlossen ist und die Beschlagnahme noch besteht, also eine aufzuhebende Beschwer vorliegt.

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