Rz. 241

Muster 41.34: Antrag auf Unterbringung in einer Einzelzelle

 

Muster 41.34: Antrag auf Unterbringung in einer Einzelzelle

An das Amtsgericht _____

Az. _____

In der Strafsache/Haftsache gegen _____ wegen _____

wird beantragt, anzuordnen, dass _____ unverzüglich in einer Einzelzelle unterzubringen ist.

Begründung:

_____ ist zurzeit mit zwei anderen Gefangenen in einer Zelle untergebracht. Dies entspricht nicht dem für die Untersuchungshaft gem. § 8 JVollzGB II BW geltenden Trennungsprinzip. Demnach darf der Verhaftete ohne seine Zustimmung nicht mit anderen Gefangenen in demselben Raum untergebracht werden, sofern keine Ausnahmetatbestände vorliegen.

Da der Zustand von _____ keine Unterbringung gemeinsam mit anderen Gefangenen erfordert, hat er einen Anspruch auf Einzelunterbringung. Dies soll bis auf weiteres aber laut Anstalt nicht möglich sein.

Der Grundsatz der Einzelhaft der Untersuchungsgefangenen ist Ausfluss der Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK und als Vorzug und Anspruch des Untersuchungsgefangenen garantiert. Dieses Prinzip darf nicht daran scheitern, dass die Justizvollzugsanstalten wegen Überbelegung die Durchsetzung des Anspruchs aus § 8 JVollzGB II BW nicht gewährleisten können. Es ist Aufgabe des Staates, für gesetzesmäßige Untersuchungshaftbedingungen Sorge zu tragen. Ist dies nicht möglich, dürfen die daraus resultierenden gesetzeswidrigen Nachteile nicht dem Untersuchungsgefangenen aufgebürdet werden.

Sollte es also nicht möglich sein, _____ den gesetzlich garantierten Anspruch auf Einzelhaft zu erfüllen, mache ich darauf aufmerksam, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft gegen Art. 6 Abs. 2 EMRK und § 119 Abs. 1 S. 1 StPO verstößt. _____ ist eine Untersuchungshaft unter rechtswidrigen Bedingungen nicht zuzumuten.

(Rechtsanwalt)

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