aa) Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 259

Nach § 200 Abs. 2 S. 1 StPO ist auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift mitzuteilen. Davon kann im Fall der Anklage vor dem Strafrichter nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft abgesehen werden, § 200 Abs. 2 S. 2 StPO. Wegen der Informationsfunktion der Anklageschrift ist das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in Bezug auf den aktuellen Sachstand und die Beweislage für die Verteidigung von großer Wichtigkeit.[113]

Bei möglichen Mängeln der Anklageschrift ist zwischen der Informationsfunktion sowie der Umgrenzungsfunktion zu unterscheiden. Liegt ein Mangel in der Umgrenzungsfunktion, fehlt es etwa an der genügenden Identifizierung des Angeklagten oder Umschreibung der Tat und ist dies auch nicht aus dem wesentlichen Ermittlungsergebnis auszulegen, ist die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen, sofern keine Nachbesserung seitens der Staatsanwaltschaft erfolgt. Ein Mangel, der lediglich die Informationsfunktion der Anklage betrifft, etwa die anzuwendenden Strafvorschriften, macht hingegen die Anklage nicht unwirksam.[114]

[113] Vgl. Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafverfahren, S. 396.
[114] Vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 200 StPO Rn 2, 25 ff.

bb) Muster: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift

 

Rz. 260

Muster 41.37: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift

 

Muster 41.37: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift

An das Amtsgericht _____

Az. _____

In der Strafsache gegen _____ wegen _____

wird beantragt, die Eröffnung der Hauptverhandlung abzulehnen.

Begründung:

Gemäß § 200 Abs. 1 StPO hat die Anklageschrift den Angeschuldigten, die Tat, die ihm zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften zu bezeichnen. Dabei muss die Anklageschrift so formuliert sein, dass sie den Angeklagten unzweifelhaft identifiziert. Die Person des Angeklagten darf nicht fraglich sein.

Diesen zwingenden Anforderungen wird die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft _____ vom _____ nicht gerecht. Aus der von der Staatsanwaltschaft _____ erhobenen Klage ist nämlich nicht zu erkennen, gegen wen sich der in der Anklage erhobene Strafvorwurf richtet.

_____ (Darlegen der Mängel) Allein aus diesen Angaben kann mein Mandant nicht zweifelsfrei als Angeklagter identifiziert werden. Damit liegt ein wesentlicher Mangel der Anklageschrift vor, der die Eröffnung des Hauptverfahrens hindert.

(Rechtsanwalt)

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