Rz. 57

Rechtsanwalt R wurde in einem sehr umfangreichen und komplizierten Fall beigeordnet, der ihn zu zahlreichen und langen Haftbesuchen veranlasst hat. Die Hauptverhandlung bei der Schwurgerichtskammer dauerte 12 Tage. Es wurde jeweils von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr verhandelt. Es wurden 40 Zeugen – teilweise über mehrere Stunden hinweg – gehört, fünf Sachverständige (ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeitsfrage, zwei gerichtsmedizinische Gutachten sowie zwei kriminaltechnische Gutachten) gehört und zahlreiche Urkunden verlesen. Die Revisionsbegründung hatte einen Umfang von fast 150 Seiten; die Revisionshauptverhandlung dauerte vier Stunden. Es waren schwierige Rücktrittsfragen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu klären und zu bewerten. Die erneute Hauptverhandlung nach Zurückverweisung dauerte fünf volle Verhandlungstage von 8.30 Uhr bis 19.30 Uhr. Es mussten nochmals 15 Zeugen gehört werden. Insgesamt handelte es sich um ein auch für ein Schwurgerichtsverfahren besonders schwieriges und umfangreiches Verfahren.

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