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In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht überein. Daher sollte regelmäßig die aktuelle einschlägige OLG-Rechtsprechung gesichtet werden, damit der Verteidiger überprüfen kann, ob sich die Haftbedingungen der einzelnen JVA auch auf dem aktuellen Stand befinden.

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