a) Rechtliche Grundlagen
Rz. 22
Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Es ist daher ratsam, sich vom Mandanten bereits in der allgemeinen Vollmachtsurkunde zur Untervollmachtserteilung ermächtigen zu lassen. Der Unterbevollmächtigte tritt als zusätzlicher Verteidiger für den Mandanten auf. Dies ist insofern von Bedeutung, als die Anzahl der Verteidiger, die ein Beschuldigter wählen kann, gem. § 137 Abs. 1 S. 2 StPO auf drei beschränkt ist. Da die Untervollmacht eine von der Hauptvollmacht abhängige Ermächtigung ist, erlischt sie, wenn das Hauptmandatsverhältnis beendet wird.
Auch Referendaren, die eine Vorbereitungszeit von einem Jahr und drei Monaten absolviert haben, kann gem. § 139 StPO durch den Wahlverteidiger die Verteidigung im Wege einer Untervollmacht übertragen werden. Die Ermächtigung zur Unterbevollmächtigung eines Referendars bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch den betroffenen Mandanten. Die Genehmigung des Gerichts ist nicht erforderlich.[11] Auch zur Unterbevollmächtigung eines Referendars kann sich der Rechtsanwalt von seinem Mandanten bereits in der allgemeinen Vollmachtsurkunde ermächtigen lassen. In die Hauptvollmacht müsste in diesem Fall aufgenommen werden: "Die Vollmacht ermächtigt auch zur Erteilung einer Untervollmacht an einen Referendar gem. § 139 StPO." Es spricht jedoch viel dafür, erst nach eingehender Beratung vom Mandanten ausdrücklich eine gesonderte Ermächtigung einzuholen.
b) Muster: Untervollmacht
Rz. 23
Muster 41.4: Untervollmacht
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsanwälte _____
In Sachen _____ wegen _____
Az. _____
erteile/n ich/wir
Herrn/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsreferendar/Rechtsreferendarin _____
Untervollmacht.
(Unterschrift)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen