a) Typischer Sachverhalt

 

Rz. 196

Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit.

b) Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 197

Mit der Annahme des Mandats durch den Verteidiger entsteht der besondere Schutz des Mandatsverhältnisses, so dass das Annahmeschreiben schon mit dem Vermerk "Verteidigerpost" bezeichnet werden kann, obwohl die Annahme als solche noch nicht zugegangen und damit das Mandatsverhältnis noch nicht begründet ist.

 

Rz. 198

Das Öffnen von Verteidigerpost ist unzulässig, auch wenn es nur zur Prüfung nach verbotenen Gegenständen dient oder im Beisein des Beschuldigten geschieht. Bei Zweifeln an der Verteidigereigenschaft hat die JVA das Schriftstück ungeöffnet zurückzuschicken oder dem Haftstaatsanwalt oder dem Haftrichter ungeöffnet zu übermitteln. Der Verteidiger muss sich als solcher gegenüber der Anstalt ausgewiesen haben. Wenn die Übernahme der Verteidigung nicht an die JVA mitgeteilt wird, die Vertretung aber gegenüber der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht angezeigt wurde, wird mangels Kenntnis der JVA die Verteidigerpost an den Mandanten gleichwohl zur Aushändigung zurück- bzw. weitergeleitet. Die Verteidigerpost unterliegt auch nicht der Beschlagnahme, § 97 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO. Nachrichten des Mandanten, die nicht dem Schutz der Verteidigerpost unterliegen, sind an diesen unter Hinweis auf die Rechtslage zurückzuschicken. Dieses Schreiben darf selbstverständlich als Verteidigerpost deklariert werden, da es gerade darum geht, den Mandanten über die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu informieren, vgl. in diesem Zusammenhang auch § 115 OWiG.

c) Muster: Mandatsannahme/Verteidigerpost

 

Rz. 199

Muster 41.25: Mandatsannahme/Verteidigerpost

 

Muster 41.25: Mandatsannahme/Verteidigerpost

Verteidigerpost

Herrn/Frau _____

Justizvollzugsanstalt _____

Unter Bezugnahme auf unser in der JVA geführtes Gespräch teile ich Ihnen mit, dass ich bereit und rechtlich nicht gehindert bin, Ihre Verteidigung zu übernehmen. Bitte senden Sie die beigefügten Vollmachtsformulare unterzeichnet an mich zurück.

Alle Informationen, die mit dem Ermittlungsverfahren zusammenhängen, können Sie mit dem Vermerk "Verteidigerpost" in einem verschlossenen Umschlag an mich senden. Diese Post darf nicht kontrolliert werden. Bitte beachten Sie, dass ich nicht befugt bin, nicht verteidigungsbezogene Unterlagen als Verteidigerpost entgegenzunehmen oder weiterzuleiten.

(Rechtsanwalt)

d) Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 200

Es erscheint zweckmäßig, sich zwei Strafprozessvollmachten unterzeichnen zu lassen – eine für die Vertretungsanzeige gegenüber Staatsanwaltschaft bzw. Gericht, eine für die Handakte zur jederzeitigen Legitimation.

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