Rz. 217

Muster 41.29: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

 

Muster 41.29: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

An das Landgericht _____

Az. _____

In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____

lege ich gegen den Beschluss des Landgerichts _____ vom _____

weitere Beschwerde ein und beantrage unter Aufhebung der angegriffenen Entscheidung,

1. den Haftbefehl des Amtsgerichts _____ vom _____ aufzuheben,
2. fürsorglich: ihn unter geeigneten Auflagen außer Vollzug zu setzen.

Sollte der Senat den Anträgen ohne mündliche Verhandlung nicht stattgeben wollen, wird fürsorglich beantragt, eine mündliche Verhandlung durchzuführen.

Begründung:

Ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 112 StPO kann nicht weiter angenommen werden. Durch die Vernehmung der Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Beschuldigte in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt hat.

Das Vernehmungsprotokoll des Entlastungszeugen liegt an.

Überdies würde die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen den mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Der Senat hat nicht erst in dem besonderen Haftprüfungsverfahren gem. § 121 StPO, also nach sechs Monate dauernder Untersuchungshaft, darüber zu befinden, ob noch wichtige Gründe vorliegen, die eine Haftfortdauer rechtfertigen. Auch vor Ablauf dieser Frist muss dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen als Teil des mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit jederzeit Rechnung getragen werden. Dies kann im vorliegenden Fall nicht mehr festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren über mehr als drei Monate nicht gefördert. Sie durfte nicht zuwarten, ob und wann der Entlastungszeuge wieder zur Verfügung stehen würde, sie hätte vielmehr unverzüglich Anklage erheben müssen, nachdem ungewiss wurde, ob und wann der Entlastungszeuge vernommen werden konnte. Nach von ihr selbst vorgenommener Einschätzung konnten weitere Erkenntnisse außer dieser vor Abschluss der Ermittlungen nicht mehr erlangt werden. Auch dies nötigt zur Aufhebung des Haftbefehls.

(Rechtsanwalt)

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