Rz. 223

Muster 41.30: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO)

 

Muster 41.30: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO)

An das OLG / den BGH _____

Az. _____

Im Strafverfahren gegen _____ wegen _____

gebe ich zur Frage der Haftfortdauer über sechs (neun, zwölf) Monate hinaus folgende Stellungnahme ab:

Die von dem Landgericht, der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft vorgetragenen Gründe vermögen eine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nicht zu tragen. Es besteht kein wichtiger Grund, die (erneute) Fortdauer der Untersuchungshaft i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO anzuordnen.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem _____ in Untersuchungshaft.

Aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ergibt sich, dass das Ermittlungsverfahren am _____ abgeschlossen und als anklagereif bezeichnet wurde. Dennoch wurde die Anklage erst _____ später, nämlich am _____ gefertigt. Das Verfahren hätte somit ab Abschlussreife am _____ durch umgehende Fertigung der Anklage gefördert werden können. _____ (Darstellen aller Verzögerungen). Somit liegt ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot vor.

Die im Rahmen der §§ 121, 122 StPO gebotene Gesamtabwägung zwischen dem persönlichen Freiheitsrecht des Angeschuldigten und dem staatlichen Verfolgungsanspruch ergibt, dass ein weiterer Verbleib in Untersuchungshaft angesichts der eingetretenen Verzögerung unverhältnismäßig und somit nicht mehr zumutbar ist. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund gem. §§ 112, 112a StPO vorliegen.

Zudem steht die Dauer der Untersuchungshaft zu der im Falle einer Verurteilung zu erwartenden Strafe außer Verhältnis.

Aus den vorgenannten Gründen stelle ich den Antrag, den Haftbefehl vom _____ aufzuheben.

(Rechtsanwalt)

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