Rz. 412

Muster 41.63: Revisionsbegründung (Relative Revisionsgründe)

 

Muster 41.63: Revisionsbegründung (Relative Revisionsgründe)

An das Landgericht _____

Az. _____

In der Strafsache gegen _____ wegen _____

gebe ich zu der mit Schriftsatz vom _____ gegen das Urteil des Landgerichtes vom _____, zugestellt am _____, eingelegten Revision die nachfolgende

Revisionsbegründung

ab und

stelle den Antrag,

das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und den Angeklagten freizusprechen. Fürsorglich wird beantragt, die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen.

Begründung:

1. Verfahrensrüge

Gerügt wird die Verwertung von Telefonüberwachungsprotokollen.

Zu den Verfahrenstatsachen:

_____ (Darstellen der Beweisaufnahme, TÜ-Verlesung, Widerspruch, Beschluss etc.) Damit hat das Gericht gegen ein Verwertungsverbot gem. § 100a StPO verstoßen, da Ergebnisse aus Telefonüberwachungsmaßnahmen nur gegen den verwertet werden dürfen, gegen den der Verdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bestand. Sie dürfen nicht gegen den bloßen Erwerber verwertet werden, der bei Gelegenheit der Überwachungsmaßnahmen bekannt wird, selbst aber keiner Katalogtat schuldig ist.

Auf diesem Verfahrensfehler beruht das Urteil, da sich der Angeklagte zur Sache nicht eingelassen hatte. Ohne Verwertung der Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung gab es keine Grundlage für einen Schuldspruch. Der Angeklagte hätte freigesprochen werden müssen.

2. Sachrüge

Die Sachrüge wird in allgemeiner Form erhoben. Weitere Ausführungen bleiben vorbehalten.

(Rechtsanwalt)

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