Rz. 68

Zunächst zeigt der Verteidiger unter Beifügung einer auf ihn lautenden Vollmacht der Staatsanwaltschaft gegenüber schriftlich an, dass er die Verteidigung von Herrn A übernommen hat. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ist dem Schreiben – soweit bekannt – voranzustellen, damit es dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft zügig zugeordnet werden kann. Mit der Anzeige der Mandatsübernahme ist regelmäßig ein Antrag auf Akteneinsicht entsprechend § 147 StPO[28] und ggf. die Bitte um Übersendung der Akten in die Kanzleiräume verbunden, wenngleich Letzteres in der Praxis auch ohne Antrag so gehandhabt wird. Von diesem Bestellungsschreiben sollte dem Mandanten Kenntnis gegeben werden.[29] Des weiteren ist eine ein- bis zweiwöchige Frist zur Wiedervorlage für die Akte zu notieren, um sodann überprüfen zu können, ob der Antrag bei der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich bearbeitet wurde oder ob ggf. an das Akteneinsichtsgesuch zu erinnern ist.

 

Rz. 69

Muster 41.14: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft

 

Muster 41.14: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft

An die Staatsanwaltschaft _____

Az. _____

In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____

zeige ich unter Beifügung einer beglaubigten Vollmacht an, dass ich die Verteidigung von _____ übernommen habe.

Ich beantrage Akteneinsicht und bitte darum, mir die Akten in meine Kanzleiräume zu übersenden.

(Rechtsanwalt)

[28] Ausführlich Breyer/Endler-Endler, AnwaltFormulare Strafrecht, Kap. 2 Rn 12 ff.
[29] Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 13; Reisenhofer, Jugendstrafrecht in der anwaltlichen Praxis, § 7 Rn 6 u 7.

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