Rz. 18

Schließlich wird die Wiedereinsetzung im Rechtsbeschwerdeverfahren typischerweise herangezogen bei unklarer oder falscher Belehrung oder bei fehlerhafter Zustellung des erstinstanzlichen Urteils. Allerdings wurde hier auch schon entschieden, dass eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene trotz absehbarer Zustellung eine Urlaubsreise antritt, ohne einen Verteidiger oder Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, der fristwahrend Rechtsbeschwerde einlegen könnte. Aber Vorsicht: Wer mit Einlegung der Rechtsbeschwerde bereits die Sachrüge erhebt, hat das Rechtsmittel bereits begründet und kann später keine Wiedereinsetzung für die Verfahrensrügebegründung erlangen.

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