Rz. 56

Für den Anwalt des Beigeladenen kommt es darauf an, wann ihm der Auftrag erteilt worden ist, unabhängig davon, wann das Verfahren eingeleitet und die Beiladung ausgesprochen worden ist.[16]

 

Beispiel 26: Beiladung

Zwischen den Parteien ist seit 2019 ein sozialgerichtliches Verfahren anhängig. Im November 2021 wurde die Beiladung des B angeordnet. Dieser hatte sodann im Februar 2021 einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt.

Für die Anwälte der Parteien gilt noch altes Recht. Der Anwalt des Beigeladenen erhält seine Vergütung dagegen nach neuem Recht.

[16] OVG Magdeburg AGS 2021, 164 = NJW-Spezial 2021, 284.

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