Rz. 101

 

Muster: Freispruch im Ganzen, 1. Instanz

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Mandant in 1. Instanz auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, die auch die notwendigen Auslagen zu tragen hat.

Aufgrund der Ihrerseits gegebenen Eintrittspflicht wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung, und zwar vorschussweise. Nach der Kostenfestsetzung gegen die Staatskasse erfolgt die Rücküberweisung des als Vorschuss gezahlten Betrages.

Wegen der Höhe der Gebühren wird verwiesen auf den in Durchschrift beigefügten Kostenfestsetzungsantrag.

Die in Ansatz gebrachten Gebühren ergeben sich aufgrund der Tätigkeiten als Verteidiger. Die Höhe der Gebühren ist gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG bzw. entspricht der ggf. getroffenen Vereinbarung.[17]

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlage

 

Rz. 102

 

Muster: Freispruch im Ganzen, 2. Instanz

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Mandant in der 2. Instanz auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, die auch die notwendigen Auslagen zu tragen hat.

Aufgrund der Ihrerseits gegebenen Eintrittspflicht wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung, und zwar vorschussweise. Nach der Kostenfestsetzung gegen die Staatskasse erfolgt die Rücküberweisung des als Vorschuss gezahlten Betrages.

Wegen der Höhe der Gebühren wird verwiesen auf den in Durchschrift beigefügten Kostenfestsetzungsantrag.

Die in Ansatz gebrachten Gebühren ergeben sich aufgrund der Tätigkeiten als Verteidiger. Die Höhe der Gebühren ist gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG bzw. entspricht der ggf. getroffenen Vereinbarung.[18]

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlage

 

Rz. 103

 

Muster: Teilweiser Freispruch, 1. Instanz

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Mandant teilweise auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, die auch die notwendigen Auslagen zu tragen hat.

Aufgrund der Ihrerseits gegebenen Eintrittspflicht wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung, und zwar vorschussweise. Nach der Kostenfestsetzung gegen die Staatskasse erfolgt die anteilige Rücküberweisung des als Vorschuss gezahlten Betrages.

Wegen der Höhe der Gebühren wird verwiesen auf den in Durchschrift beigefügten Kostenfestsetzungsantrag.

Die in Ansatz gebrachten Gebühren ergeben sich aufgrund der Tätigkeiten als Verteidiger. Die Höhe der Gebühren ist gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG bzw. entspricht der ggf. getroffenen Vereinbarung.[19]

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlage

 

Rz. 104

 

Muster: Teilweiser Freispruch, 2. Instanz

Schadennummer: _________________________

VN: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Mandant teilweise auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, die auch die notwendigen Auslagen zu tragen hat.

Aufgrund der Ihrerseits gegebenen Eintrittspflicht wird anliegend übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung, und zwar vorschussweise. Nach der Kostenfestsetzung gegen die Staatskasse erfolgt die anteilige Rücküberweisung des als Vorschuss gezahlten Betrages.

Wegen der Höhe der Gebühren wird verwiesen auf den in Durchschrift beigefügten Kostenfestsetzungsantrag.

Die in Ansatz gebrachten Gebühren ergeben sich aufgrund der Tätigkeiten als Verteidiger. Die Höhe der Gebühren ist gem. § 14 RVG i.V.m. VV 4100 ff. gerechtfertigt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG bzw. entspricht der ggf. getroffenen Vereinbarung.[20]

Mit freundlichen Grüßen

durch:

Rechtsanwalt

Anlage

[17] Zu den Kriterien im Einzelnen vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, § 14 Rn 15–34.
[18] Zu den Kriterien im Einzelnen vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, § 14 Rn 15–34.
[19] Zu den Kriterien im Einzelnen vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, § 14 Rn 15–34.
[20] Zu den Kriterien im Einzelnen vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, § 14 Rn 15–34.

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