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Blitzschlag ist eine selbstständige Schadenursache und deckt alle Schäden, die unmittelbar durch den Blitzschlag hervorgerufen werden, also auch Seng- und Schmorschäden. Versicherungsschutz besteht auch, wenn ein Blitzschlag zum Umstürzen eines Baumes führt, der dann auf das versicherte Fahrzeug fällt.

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