Rz. 1
Die Kaskoversicherung ist eine Sparte der Sachversicherung, die unter Abschnitt I (§§ 1 bis 73) und Abschnitt II (§§ 74 bis 99) des VVG fällt.
Rz. 2
Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind folgende Risiken:
▪ | Brand, Explosion |
▪ | Entwendung |
▪ | Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung |
▪ | Zusammenstoß mit Haarwild |
▪ | Glasbruch |
▪ | Kurzschlussschäden an der Verkabelung. |
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