Rz. 1

Die Kaskoversicherung ist eine Sparte der Sachversicherung, die unter Abschnitt I (§§ 1 bis 73) und Abschnitt II (§§ 74 bis 99) des VVG fällt.

 

Rz. 2

Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind folgende Risiken:

Brand, Explosion
Entwendung
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Zusammenstoß mit Haarwild
Glasbruch
Kurzschlussschäden an der Verkabelung.

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