Rz. 30
Für die steuerliche Behandlung einmaliger oder wiederkehrender Leistungen kommt es allein darauf an, ob die Schadenersatzrente einer bestimmten Einkunftsart des EStG zuzuordnen ist:[33]
Rz. 31
Übersicht 4.1: Schadenersatz und Versteuerung
Versteuerung | keine Versteuerung (unabhängig, ob Rentenzahlung oder Kapitalabfindung) |
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