1. Muster: Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach Erlangung der Vormerkung

 

Rz. 57

Muster 4.4: Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach Erlangung der Vormerkung

 

Muster 4.4: Klage auf Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach Erlangung der Vormerkung

Landgericht _________________________

Klage

In Sachen

_________________________

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

gegen

_________________________

– Beklagter –

wegen Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek und Forderung

Vorläufiger Streitwert: EUR _________________________

Gerichtskostenvorschuss: EUR _________________________

erheben wir namens und im Auftrag des Klägers Klage zum Landgericht und stellen folgende

Anträge:

 
  I. Der Beklagte wird verurteilt, die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zur Sicherung der Forderung des Klägers aus dem Bauvertrag vom _________________________ gem. Schlussrechnung vom _________________________ i.H.v. EUR _________________________ nebst _________________________ Zinsen i.H.v. _________________________ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR _________________________ seit dem _________________________ sowie eines veranschlagten Kostenbetrags i.H.v. EUR _________________________ auf dem Grundstück [alt.: Miteigentumsanteil; Erbbaurecht] _________________________, Flur-Nr. _________________________, der Gemarkung _________________________ in _________________________, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Blatt Nr. _________________________, an der durch die aufgrund der einstweiligen Verfügung durch das Landgericht _________________________ vom _________________________, Az. _________________________ eingetragenen Vormerkung gesicherten Rangstelle zu bewilligen.
  II. Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger EUR _________________________ nebst Zinsen in Höhe von _________________________ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus _________________________ EUR seit dem _________________________ zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übergabe einer beglaubigten Bewilligung des Klägers zur Löschung der gem. vorstehender Nr. I bezeichneten Vormerkung oder der gem. vorstehender Nr. I genannten Bauhandwerkersicherungshypothek, falls diese zum Zeitpunkt der Zahlung oder der Vollstreckung bereits eingetragen sein sollte.
  III. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  IV. Das Urteil ist – notfalls gegen Sicherheitsleistung – vorläufig vollstreckbar.

Begründung:

1. Vertrag, Grundstückseigentümer

Die Parteien haben mit Datum vom _________________________ einen Bauvertrag über _________________________ am Bauvorhaben _________________________ abgeschlossen. Die vorläufige Vergütung war im Vertrag mit EUR _________________________ vereinbart.

 
  Beweis: Bauvertrag vom _________________________ nebst Anlagen, Anlage K1

Die nach dem Bauvertrag geschuldeten Bauleistungen wurden auf dem Grundstück des Beklagten erbracht. Dieser ist alleiniger Eigentümer des im Klageantrag aufgeführten Baugrundstücks.

 
  Beweis: Beglaubigter Grundbuchauszug vom _________________________, Anlage K2

(alternativ:

Die nach dem Bauvertrag geschuldeten Bauleistungen wurden auf dem Grundstück _________________________, Flur-Nr. _________________________, der Gemarkung _________________________ in _________________________, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, Band _________________________, Blatt-Nr. _________________________ erbracht.

 
  Beweis: Beglaubigter Grundbuchauszug vom _________________________, Anlage K 2

Der Beklagte ist zwar nicht (formal) Eigentümer des oben näher bezeichneten Grundstücks. Auf die fehlende Identität von Eigentümer und Besteller kann sich der Beklagte aber ausnahmsweise nicht berufen, weil dies nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen wegen der wirtschaftlichen Verflechtung von Eigentümer und Besteller als treuwidrig und damit als Verstoß gegen § 242 BGB zu bewerten ist.[58] Eine rein formale Betrachtung würde hier nämlich zu untragbaren Ergebnissen für den Kläger führen. Dies ergibt sich aus Folgendem: _________________________

 
  Beweis: Zeugnis des Herrn _________________________)

2. Abnahme, Mängel, Schlussrechnungsstellung

Die dem Kläger übertragenen Arbeiten hat der Kläger ordnungsgemäß ausgeführt und fertig gestellt. Die Abnahme erfolgte am _________________________.

 
  Beweis: Abnahmeprotokoll vom _________________________, Anlage K3

Die im Abnahmeprotokoll aufgeführten geringfügigen Mängel hat der Kläger bereits vollständig beseitigt.

 
  Beweis: Zeugnis des Herrn _________________________

(alternativ:

Die im Abnahmeprotokoll aufgeführten Mängel hat sich der Beklagte bei der Abnahme vorbehalten.

 
  Beweis: Abnahmeprotokoll vom _________________________, Anlage K _________________________, wie vor

Von den in der Abnahme vorbehaltenen _________________________ Mängeln hat der Kläger ______...

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