Rz. 176

Die Überzahlungsbürgschaft zugunsten des Bestellers dient der Absicherung von dessen Überzahlungen und ist damit ebenfalls ein Unterfall der Vertragserfüllungsbürgschaft. Da die Überzahlungsbürgschaft einen Rückforderungsanspruch aus Bereicherungsrecht betrifft, ist sie nicht vom allgemeinen Sicherungszweck der Vertragserfüllungsbürgschaft erfasst, sodass die Vereinbarung einer Überzahlungsbürgschaft im Einzelfall sinnvoll sein kann, es sei denn, Ansprüche aus Überzahlung wurden in einer qualifizierten Sicherungsabrede zu einer Vertragserfüllungsbürgschaft ausdrücklich mit aufgenommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge