Rz. 166

Zusätzliche Sicherungsbedürfnisse des Unternehmers sollten ausdrücklich in eine qualifizierte Sicherungsabrede aufgenommen werden:

Vergütung für geänderte und zusätzliche Leistungen
Ansprüche wegen Behinderung und Bauablaufstörung
Ansprüche wegen vertraglicher Nebenpflichtverletzungen

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