Rz. 166
Zusätzliche Sicherungsbedürfnisse des Unternehmers sollten ausdrücklich in eine qualifizierte Sicherungsabrede aufgenommen werden:
▪ | Vergütung für geänderte und zusätzliche Leistungen |
▪ | Ansprüche wegen Behinderung und Bauablaufstörung |
▪ | Ansprüche wegen vertraglicher Nebenpflichtverletzungen |
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