Rz. 189
1. | Austauschmöglichkeit eines Sicherungseinbehalts durch eine Bürgschaft für Mängelansprüche |
2. | Tauglichkeit des Bürgen (allgemeiner Gerichtsstand und Sitz im Inland oder innerhalb der europäischen Union) |
3. | Schriftliche selbstschuldnerische Bürgschaft (Verzicht auf die Einrede der Vorausklage) |
4. | Keine Zahlung auf erstes Anfordern |
5. | Sicherheit im Zeitraum von der Abnahme bis zum Eintritt der Verjährung der Mängelansprüche |
6. | Ausstellung nach den Vorschriften des Bestellers/Auftraggebers (Zweck, Höhe, Wortlaut, Form) |
7. | Sicherungszweck: Absicherung von auf Geldzahlung gerichteten Ansprüchen des Bestellers/Auftraggebers wegen Mängeln (insbesondere gem. §§ 634, 637 BGB, § 13 VOB/B, inkl. Aufwendungsersatz und Kostenvorschuss bei Selbstvornahme), jedwede Schadensersatzansprüche des Bestellers/Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 280 ff. BGB, §§ 4 Nr. 7, 13 Abs. 7 VOB/B, Vertragsstrafenansprüche) und Ansprüche des Bestellers/Auftraggebers auf Erstattung von Überzahlungen; zusätzlich Rückgriffs-, Regress- und Freistellungsansprüche des Bestellers/Auftraggebers |
8. | Rückgabe der Bürgschaft |
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