Rz. 59

Ein ähnliches Muster findet sich bei Weise/Barbers, Sicherheit im Baurecht, Rn 811.

 

Rz. 60

Muster 4.5: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung

 

Muster 4.5: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung

Landgericht _________________________

Schutzschrift wegen einstweiliger Verfügung

In Sachen

_________________________

– möglicher Antragsteller –

gegen

_________________________

– möglicher Antragsgegner –

Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________

wegen einstweiliger Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zeigen wir an, dass wir den Antragsgegner anwaltlich vertreten, hinterlegen folgende Schutzschrift und stellen folgende

Anträge:

 
  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs des Antragstellers auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherung wird zurückgewiesen.
  2. Hilfsweise: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden.
  3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Hinterlegung der Schutzschrift.

Diese Schutzschrift darf und soll erst dann dem Antragsteller zugestellt werden, wenn er eine einstweilige Verfügung beantragt hat.

Begründung:

1. Der Antragsgegner ist Eigentümer des Grundstücks _________________________, Flur-Nr. _________________________, der Gemarkung _________________________ in _________________________, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichtes _________________________ für _________________________, Band _________________________, Blatt Nr. _________________________

 
  Glaubhaftmachung: Beglaubigter Grundbuchauszug, Anlage Ag 1

2. Die Parteien haben mit Datum vom _________________________ einen Bauvertrag über _________________________ am Bauvorhaben _________________________ abgeschlossen. Im Bauvertrag war eine pauschale Vergütung von EUR _________________________ vereinbart.

 
  Glaubhaftmachung: Bauvertrag vom _________________________, Anlage Ag 2

Auf die vom Antragsteller gestellten Abschlagsrechnungen i.H.v insgesamt EUR _________________________ hat der Antragsgegner Zahlungen i.H.v. EUR _________________________ geleistet.

 
  Glaubhaftmachung:

Abschlagsrechnungen

Zahlungsbelege, Anlagen Ag 3

3. Aufgrund des Vorliegens wesentlicher Mängel hat der Antragsgegner die vom Antragsteller mit Schreiben vom _________________________ beantragte Abnahme verweigert.

 
  Glaubhaftmachung:

Schreiben der Antragstellerin vom _________________________

Schreiben der Antragsgegnerin vom _________________________, Anlagen Ag 4

Der anschließend vom Antragsgegner beauftragte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige hat die aufgetretenen Mängel in einem Gutachten mit Datum vom _________________________ aufgenommen. Für die Beseitigung dieser Mängel hat er Beseitigungskosten (einfacher Wert) i.H.v. EUR _________________________ ermittelt.

 
  Glaubhaftmachung: Gutachten vom _________________________, Anlage Ag 5

Dennoch hat der Antragsteller mit Datum vom _________________________ Schlussrechnung gestellt, die mit einer Forderung i.H.v. _________________________ abschließt.

 
  Glaubhaftmachung: Schlussrechnung vom _________________________, Anlage Ag 6

4. Die vom Antragsteller mit der Schlussrechnung geforderte Schlussrechnungssumme steht dem Antragsteller aus mehreren Gründen nicht zu: Zum einen stellen die in der Schlussrechnung geltend gemachten Nachträge Nr. _________________________ keine zusätzlich zu vergütenden Leistungen dar, da sie bereits mit der vertraglich vereinbarten Pauschale abgegolten sind. Die Nachträge beinhalten Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als geschuldete Leistung aufgeführt sind.

 
  Glaubhaftmachung:

Auszug aus der Leistungsbeschreibung

Eidesstattliche Versicherung des _________________________, Anlage Ag 7

Zum anderen steht dem Antragsteller auch wegen der vom Sachverständigen _________________________ festgestellten Mängel keine sicherbare Forderung zu. Insbesondere übersteigen die vom Sachverständigen _________________________ ermittelten Mängelbeseitigungskosten i.H.v. EUR _________________________ (Anlage AG 5) die mit der Schlussrechnung geltend gemachte Forderung.

Da dem Antragsteller keine sicherbare Forderung zusteht, hat er auch keinen Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs aus § 650e BGB.

(Unterschrift) (Rechtsanwalt)

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