Rz. 129

Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO hat die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.[147] Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person ist hierüber vor Abgabe der Einwilligung in Kenntnis zu setzen. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.

[147] Zur Ausnahme bei Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung zur Einwilligungserteilung bereits oben Rdn 11 f.

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