Rz. 281

Gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a) ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zulässig, wenn der Betroffene unter Angabe konkret festgelegter Zwecke bewusst und eindeutig eine Einwilligung erteilt hat.[364]

[364] Zu den Anforderungen im Einzelnen bereits oben Rdn 67 ff.

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