Rz. 67

Art. 8 Abs. 3 DSGVO stellt klar, dass ein Verstoß gegen die Vorgaben nach Absatz 1 keine Auswirkungen auf den Vertrag über die Nutzung des Dienstes der Informationsgesellschaft oder in diesem Zusammenhang abgeschlossene sonstige Liefer- und/oder Leistungsverträge zeichnet.

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