Rz. 246
In Ihrer Stellungnahme 06/2014 hat die Art. 29-Datenschutzgruppe eine "Anleitung zur Durchführung der Prüfung der Ausgewogenheit der Interessen" veröffentlicht, die im Zusammenhang mit der vorzunehmenden Interessenabwägung ergänzend herangezogen werden kann.[312]
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