Rz. 103

Der erste Vertreter der Technologie einer tragbaren Kommunikationszentrale, der eine quasi zeitgleiche Anbindung an das Computernetz des Arbeitgebers ermöglicht, war das BlackBerry. Der Hersteller hat mittlerweile die Neuproduktion eingestellt, ältere Geräte sind aber noch recht verbreitet. Der Nutzer erhält ohne Verzögerung und ohne eigene Einwahl E-Mails und andere Daten mittels der so genannten "Push-Technologie" auf sein Endgerät übertragen. Die Daten müssen nicht abgerufen werden, sondern werden automatisch auf das BlackBerry übertragen. Mittels des integrierten Telefons, der SMS-Funktion und der Organizer-Anwendungen lässt sich der gesamte Daten- und Informationsaustausch auf einem einzigen Gerät abwickeln. Der BlackBerry versprach nach seinem eigenen Anspruch somit vor allem jederzeitige Erreichbarkeit und Information des Besitzers. Das iPhone hat allerdings den Markt hinsichtlich der Anforderungen an den Nutzungsumfang revolutioniert und im Ergebnis den BlackBerry, der lange Zeit mit überlegener Sicherheitsstruktur auf der Serverebene punkten konnte, mittlerweile nahezu verdrängt.

 

Rz. 104

Das iPhone ist das dem BlackBerry entsprechende Produkt von Apple. Es vereint neben den Kommunikationseinrichtungen Telefon und E-Mail auch weitere Dienstprogramme in sich, wie einen integrierten iPod (Musik) und einen leistungsfähigen Internet-Browser. Daneben ist das iPhone selbstverständlich WLAN- und Bluetooth-fähig. E-Mails können entweder über einen beliebigen POP-3 oder IMAP-Account oder über Apps bekannter Anbieter, z.B. Outlook von Microsoft, abgerufen/gelesen werden oder gleich unter Nutzung des Apple eigenen Webdienstes bzw. iCloud. Dieser Webdienst funktioniert wie ein virtuelles Büro und stellt über eine Weboberfläche Kontaktdaten, Kalender und E-Mails zur Verfügung, über virtuelle Lizenzmodelle wie Office 365 auch Anwenderprogramme wie Word, PowerPoint oder Excel. Zugleich sorgt "iCloud" für einen laufenden Abgleich mit dem iPhone und einer beliebigen Anzahl von Computern. Microsoft-Server lassen sich in die jeweiligen Einzelprogramme von Apple (Mail, Kalender, Kontakte etc.) einbinden, können aber auch über die herstellereigenen Apps, z.B. Outlook, unmittelbar angesprochen werden. Ergänzt werden kann das iPhone durch eine Apple Watch, bei der es sich um Anzeige- und Bediengerät handelt, das in Form einer Armbanduhr gehalten ist. Das Gerät lässt sich auch separat mit einer Sim ausstatten. Dann gelten für die Apple Watch alle Ausführungen zum iPhone.

 

Rz. 105

Hinsichtlich der Telefonfunktionalitäten von BlackBerrys, iPhones & Co kann vollumfänglich auf die hierzu vorhandenen Ausführungen verwiesen werden. So stellen sich in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht dieselben Fragen wie bezüglich eines "einfachen" Handys, zumal die Überwachungsfunktionalität bei Apple mit der Funktion "iPhone finden" gleich implementiert ist (bezüglich des Herunterladens von Apps siehe unten Rdn 114 ff.).

 

Rz. 106

Mit BlackBerry, iPhone & Co erhält der Arbeitnehmer ein Instrument, mit dem nicht nur Telefonate geführt, sondern auch sonstige elektronische Kommunikation betrieben werden kann. Somit besteht sowohl die Möglichkeit der privaten Telefonie als auch diejenige der privaten E-Mail-Kommunikation. Auf solche Fälle sind die obigen Grundsätze zur privaten Telefonie anzuwenden. Während regelmäßig ­der Versand privater E-Mails vom PC aus kein tauglicher Anknüpfungspunkt für arbeitsrechtliche Sanktionen ist, da die Kostenbelastung des Arbeitgebers wegen der kurzen Übermittlungszeiten und der ­Verbreitung von "flatrates" vernachlässigbar ist, gilt dies nicht zwangsläufig in demselben Maße für die Kommunikation mittels Smartphone. Denn der Versand von E-Mails erfolgt über ein grundsätzlich kostenpflichtiges Mobilfunknetz und belastet den Arbeitgeber daher vergleichbar der Handy-Nutzung zu Sprachtelefonaten. Dies gilt erst recht außerhalb des europäischen Raums, in dem zusätzlich zu den normalen Datennutzungsgebühren noch Roaming-Gebühren entstehen. In besonderer Weise relevant wird das bei eingeschalteter Push-Funktion, bei der eingehende Daten verzögerungslos auf alle Mobilgeräte übertragen werden. Auch die Update-Funktionalitäten können hohen Datentransfer und damit verbundene Kosten verursachen, wenn die entsprechenden Funktionen nicht auf die Nutzung in einem WLAN beschränkt sind. Soweit die Endgeräte allerdings die Möglichkeit bieten, mehrere Mobilfunktarife zu nutzen, kann auch die Datennutzung einem dieser Tarife zugewiesen werden.

 

Rz. 107

 

Praxishinweis

Der Arbeitgeber sollte sich ausführlich über die Kostenlast informieren und diese mit den Vorteilen von BlackBerry, iPhone und Co abwägen. Ggf. sollte er bei einem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland die Nutzung untersagen. Jedenfalls sollten dezidierte Nutzungshinweise gegeben werden wie beispielsweise in Bezug auf das Deaktivieren der Push-Funktionen und Updates über Mobilfunknetze. Über entsprechende Anbieter lassen sich zudem internationale Datentarife buchen...

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