Rz. 377

Das Substanzwertverfahren gehört neben dem Liquidationswertverfahren zu den Einzelbewertungsverfahren. Bei den Einzelbewertungsverfahren wird der Wert des Unternehmens aus der Summe der einzelnen Unternehmensbestandteile (Vermögensgegenstände und Schulden) zu einem bestimmten Stichtag berechnet.[581]

 

Rz. 378

Dabei wird beim Substanzwertverfahren auf Basis von Reproduktionswerten von einer Fortführung des Unternehmens ausgegangen (Going Concern Prinzip).[582]

 

Rz. 379

Bei der Substanzwertmethode wird nach dem Wert gesucht, der erforderlich wäre, um das gegebene Unternehmen zu reproduzieren.[583]

Die Reproduktionswerte entsprechen dabei nicht den Buchwerten, weil diese regelmäßig nur nach steuerlichen Gesichtspunkten ausgerichtet sind, sondern den Wiederbeschaffungswerten bzw. den Zeitwerten.[584]

 

Rz. 380

Die Substanzwertermittlung erfolgt nach folgendem Schema:

 
 
  Reproduktionswert des betriebsnotwendigen Vermögens
+ Liquidationswert des nicht – betriebsnotwendigen Vermögens
- Wert der Schulden (…)
  Substanzwert auf Basis von Reproduktionswerten
 

Rz. 381

Vorteile des Substanzwertverfahrens auf Basis von Reproduktionswerten

Für die Bewertung des Unternehmens wird keine mit Unsicherheit behaftete Unternehmensplanung benötigt;
Geringere Komplexität, da keine Analyse der Produkte, Absatzmärkte und Kostenfaktoren notwendig ist;
Geringere Unsicherheit;
Geeignet als Bewertungsmethode bei der Entscheidung zwischen Unternehmenskauf oder Erstellung eines neuen Unternehmens.
 

Rz. 382

Nachteile des Substanzwertverfahrens auf Basis von Reproduktionswerten

Sehr aufwendig bei großen Unternehmen, da für jede einzelne Bilanzposition der Marktpreis festzustellen ist;
Bei spezifischen Unternehmen Feststellung der Marktpreis schwierig und daher fehleranfällig;
Bei isolierter Betrachtung von Vermögenspositionen bleibt das Wesen unternehmerischen Handelns unberücksichtigt. Diese Methode ist daher ungeeignet für die Bewertung von Unternehmen, die fortgeführt werden sollen;
Die Zukunftsaussichten eines Unternehmens wie künftige Wachstumschancen und Risiken werden nicht berücksichtigt;
Die Ertragskraft und künftigen Zahlungsüberschüsse eines Unternehmens werden komplett vernachlässigt;
Immaterielle Vermögenswerte sind kaum quantifizierbar, wodurch meistens nur Teilreproduktionswerte ermittelt werden.

Dem Substanzwert kommt nach dem IDW bei der Unternehmenswertermittlung keine eigenständige Bedeutung zu, da er im Gegensatz zum Ertragswert nicht den Zukunftserfolgswert abbildet.[585]

[581] Ernst/Schneider/Thielen, Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen, S. 2.
[582] Ernst/Schneider/Thielen, Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen, S. 3.
[583] Piltz/Wissmann, Unternehmensbewertung beim Zugewinn nach Scheidung, NJW 1985, 2673, 2674.
[584] Ernst/Schneider/Thielen, Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen, S. 3.
[585] IDW S1, Rn 6.

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