Rz. 315
Die Bedeutung der Sache ist danach zu beurteilen, welchen Wert ihr die Ehegatten oder Lebenspartner zuordnen, beispielsweise auch im Hinblick auf die mit dieser Sache verbundenen wirtschaftlichen Folgen.[239]
Allein der Umstand, dass beide Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt haben, rechtfertigt keinen generellen Abschlag vom Wert.[240]
Rz. 316
Eine besondere Bedeutung der Sache kann sich auch aus folgenden Umständen ergeben:
▪ | es handelt sich um Personen mit einer herausragenden Stellung in der Öffentlichkeit, |
▪ | die Ehe war von besonders langer Dauer, |
▪ | die Ehegatten haben gemeinsam ein Geschäft/einen Betrieb aufgebaut, |
▪ | mit der Scheidung geht der Verlust einer gesellschaftlichen Stellung einher, |
▪ | die Scheidung hat möglicherweise berufliche Konsequenzen, z.B. da eine Tätigkeit in einer katholischen Einrichtung ausgeübt wird. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen