Rz. 315

Die Bedeutung der Sache ist danach zu beurteilen, welchen Wert ihr die Ehegatten oder Lebenspartner zuordnen, beispielsweise auch im Hinblick auf die mit dieser Sache verbundenen wirtschaftlichen Folgen.[239]

Allein der Umstand, dass beide Ehegatten einen Scheidungsantrag gestellt haben, rechtfertigt keinen generellen Abschlag vom Wert.[240]

 

Rz. 316

Eine besondere Bedeutung der Sache kann sich auch aus folgenden Umständen ergeben:

es handelt sich um Personen mit einer herausragenden Stellung in der Öffentlichkeit,
die Ehe war von besonders langer Dauer,
die Ehegatten haben gemeinsam ein Geschäft/einen Betrieb aufgebaut,
mit der Scheidung geht der Verlust einer gesellschaftlichen Stellung einher,
die Scheidung hat möglicherweise berufliche Konsequenzen, z.B. da eine Tätigkeit in einer katholischen Einrichtung ausgeübt wird.
[239] OLG Schleswig JurBüro 2002, 316.
[240] OLG Schleswig JurBüro 2002, 316.

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