Rz. 375

Wenn wechselseitige Anträge auf Scheidung gestellt werden, ist nur von dem 1-fachen Wert auszugehen; es liegt insoweit Gegenstandsidentität im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG vor.[362] Eine Ehe kann nun einmal nur einmal geschieden werden, auch wenn beide Ehegatten dies beantragen.

[362] Schneider/Kurpatt, 15. Aufl. 2022, Übergang von Eheaufhebung zu Scheidung, Rn 3.636 (S. 1326).

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