Rz. 175

Die Erstregistrierung des Postfachinhabers erfolgt in folgenden Schritten:

Aufruf der Website www.bea-brak.de.
Auf der Hauptseite den Punkt "Erstregistrierung für Benutzer mit eigenem Postfach" auswählen.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer (Creative Commons CC BY 3.0 DE)

Danach startet die Benutzer-Authentifizierung und die entsprechende beA-Karte (Sicherheits-Token) muss in den Kartenleser gesteckt werden. Es erscheint ein neues Fenster, wo noch einmal die Karteninformation (Name des Karteninhabers und Ablaufdatum) erscheint. Die beA-Karte muss hier aktiv durch Anklicken ausgewählt werden.
Im Folgenden können eine oder mehrere Sicherheitsfragen und -antworten hinterlegt werden, die für evtl. Supportanfragen benötigt werden. Die Hinterlegung mindestens einer Sicherheitsfrage ist daher zwingend erforderlich.
Die Hinterlegung einer E-Mail-Adresse ist als letzter Schritt optional. Eine E-Mail-Adresse kann auch noch nach der Anmeldung im beA nachträglich hinzugefügt oder auch jederzeit geändert werden.
Die Erstregistrierung ist damit abgeschlossen und das beA-Postfach kann durch den Postfachinhaber benutzt werden.

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